Hygienekonzept zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus
1. Zu Beginn des Trainings sind die Hände des Trainers zu waschen und zu desinfizieren, falls der Trainer die Leine des Kunden oder Trainingsgeräte anfassen muss, damit der Unterricht voran gehen kann.
2. Zutritt zum Gelände im Gruppenkurs nur mit 1 Person und Hund möglich. Dies kann sich je nach Inzidenz ändern. Auch hier gilt sich die Hände im Vorfeld zu waschen und zu desinfizieren.
3. Handdesinfektionsmittel steht zur Verfügung.
4. Bitte keine Händeschütteln und nichts anfassen außer dem eigenen Hund.
5. Keine fremden Hunde anfassen.
6. Alle Leinen, Geschirre, Halsbänder, Spielsachen, Trainingsgeräte werden vom Trainer vor und nach dem Kurs desinfiziert.
7. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht, sofern der Abstand von mindestens 1,5m nicht eingehalten werden kann oder wir uns nähern müssten. Sollte es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
8. Der Mindestabstand von 1,5-2m zu anderen Personen ist einzuhalten.
9. Bei Gruppenunterricht auf dem Hundeplatz ( Privatgelände ) mit einer Gesamtfläche von ca. 2500 Quadratmeter sind max. 10 Personen anwesend. Dies kann sich je nach Inzidenz ändern.
10. Einzeltraining im öffentlichen Raum ist nur mit 3 Haushalten/max. 10 Personen möglich. Dies kann sich je nach Inzidenz ändern.
11. Wer Kontakt zu Menschen mit Verdacht auf Covid-19 hatte, Rückkehrer aus Risikogebieten ( 14tägige Quarantäne ) und Personen, die typische Krankheitssymptome ( Fieber, trockener Husten, Geschmacks-oder Geruchsverlust ) aufweisen, oder per Schnelltest positiv getestet wurde, dürfen am Training nicht teilnehmen.
12. Wer erkrankt ist oder positiv getestet wurde und an einem Kurs teilgenommen hatte, hat dies unverzüglich der mobile Hundeschule Neuenburg mitzuteilen.
13. Jegliche Ansammlung mehrerer Personen vor oder nach den Kursen, ist zu unterlassen.
14. Jede Einzel-und Gruppenstunde wird dokumentiert wer Anwesend war mit Name und Datum versehen. Diese Unterlagen werden 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.